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Führerschein mit 17 Jahren
(Begleitetes Fahren)
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen. Aufgrund der mangelnden Erfahrung und der erhöhten Risikobereitschaft sind junge Fahranfänger überdurchschnittlich häufig Verursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, dürfen die jungen Fahranfänger nach bestandener Prüfung bereits ab 17 Jahren Auto fahren, aber bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson anwesend sein.

Ausbildung und Prüfung

Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung der Klasse B beginnen. Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag darf er die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vor der Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrprüfung. Nach bestandener Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gilt. Die Klassen M, L und S darf er ohne Begleitung fahren. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung sowie einen Ausweis oder Reisepass mitführen. Mit 18 Jahren erhält er auf Antrag einen Kartenführerschein; mit der Prüfungsbescheinigung darf er nach dem 18. Geburtstag nur noch 3 Monate fahren (in Begleitung).

Anforderungen an die Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
  • Die Begleitperson darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen

Nähere Informationen erahlten Sie während der Bürozeiten bei uns in der Fahrschule.

 
 
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